Neuer Vorsitzender im BT-Menschenrechtsausschuss: Die CDU/CSU-Fraktion hat in dieser Woche den Abgeordneten Prof. Dr. Matthias Zimmer als Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe benannt. Nach dem Ausschluss der Abgeordneten Steinbach aus dem Gremium als Sprecherin für Menschenrechte hatte der bisherige Vorsitzende Michael Brand die Funktion des Sprechers der Fraktion für das Thema Menschenrechte übernommen. Dadurch musste nun ein neuer Vorsitzender gewählt werden.
presseportal.de
Volksinitiative “Gute Inklusion” in Hamburg gestartet: Nach der Abschaffung der – zwanzig Jahre gut arbeitenden – Integrationsklassen wurde die Personalzuweisung für SchülerInnen mit einer Behinderung ab 2012 um ein Drittel gekürzt. “Eine solche Kürzung auf Kosten einer bestimmten Schülergruppe hat es in den letzten Jahrzehnten in Hamburg nicht gegeben. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet bei denen gespart wurde, für die die Vereinten Nationen die Konvention für die Rechte der Menschen mit einer Behinderung beschlossen haben. Im Ergebnis treffen diese Kürzungen alle Hamburger SchülerInnen”, kritisiert Vertrauensperson Maik Findeisen. Eine Volksinitiative fordert nun mit einer Unterschriftenaktion die Verbesserung der Zustände.
gute-inklusion.de
5. Internationaler Willy-Brandt Preis geht an den UNHCR: Der Preis würdigt den humanitären Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Rettung, dem Schutz und der Versorgung von inzwischen Millionen von Flüchtlingen in schwierigen und lebensbedrohlichen Lebenslagen. Im Namen der Menschlichkeit und der Solidarität leistet die UN Organisation tagtäglich Überlebenshilfe. Juryvorsitzende Edelgard Bulmahn stellte heraus , dass man es inzwischen mit weltweit über 65 Millionen Flüchtlingen zu tun habe und der UNHCR aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der Staatengemeinschaft ständig unterfinanziert ist, sodass teilweise die Rationen in den Flüchtlingslagern halbiert werden mussten. Hier müsse eine institutionell ausreichende Budgetierung angestrebt werden. Alles andere sei eine unverzeihliche Schande.
huffingtonpost.de
UN-Behinderten-Konvention umsetzen: Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine Auswertung dazu, ob die beiden Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten Rechnung tragen. In Berlin plant die neue Landesregierung die Wahlrechtsausschlüsse im Landeswahlrecht aufzuheben, den Zugang für Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung zu fördern und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Personennahverkehr herzustellen. Jedoch wäre aus Sicht der Monitoring-Stelle an einigen Stellen trotz guter Ansätze noch mehr Engagement für die Inklusion denkbar gewesen. Wünschenswert wären etwa stärkere Bemühungen um einen inklusiven Arbeitsmarkt und eine Strategie, um selbstbestimmtes Leben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in einem inklusiven Gemeinwesen zu ermöglichen. In Mecklenburg-Vorpommern sieht die Kommission hingegen große Mängel.
fuer-menschenrechte.de
EGMR 1: Verbot der Leihmutterschaft bestätigt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Position von Ländern gestärkt, in denen Leihmutterschaft verboten ist. Die Straßburger Richter lehnten die Klage eines italienischen Paares ab, das in Russland ein Kind von einer Leihmutter zur Welt hatte bringen lassen. Sowohl die Eizelle als auch der Samen stammten von Unbekannten. Um ohne langwierige Adoptionsverfahren ein Kind zu bekommen, hatte das Paar einen Leihmutterschaftsvertrag in Moskau geschlossen.
spiegel.de
EGMR 2: Lebenslange Haft für Männer keine Diskriminierung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde im Fall „Chamtochu und Aksjontschik gegen Russland“ über die Diskriminierung von Männern im Alter von 18 bis 65 Jahren geprüft und die lebenslange Haft nur für Männer nicht als diskriminierend befunden, wie die Zeitung „Kommersant“ unter Verweis auf den Gerichtshof berichtet.
de.sputniknews.de
Wiederaufnahme des Prozesses erreicht: ECCHR unterstützt Überlebende und ZeugInnen des tödlichen Push-Backs von Ceuta. “Schutz der EU-Außengrenze“: Was dieser euphemistische Begriff in der Realität bedeutet, hat Nathan (der vollständige Name ist dem ECCHR bekannt) am eigenen Leib erfahren. Bei der öffentlichen Veranstaltung des ECCHR “Europas tödliche Grenzen: Gerechtigkeit für die Opfer von Ceuta!” im Februar 2015 in Berlin berichtete er über die tödliche Rückschiebung knapp ein Jahr zuvor in Ceuta (Spanien). Knapp ein Jahr später berichtete dann Liliane Zebaze, ebenfalls Zeugin und Überlebende dieses Push Backs, im ECCHR, wie schwierig es für die Betroffene ist, sich am Ermittlungsverfahren zu beteiligen. Nun endlich beschloss ein spanisches Gericht: Ermittlungen zu brutalem Polizei-Einsatz im Februar 2014 in Ceuta müssen wieder aufgenommen werden.
ecchr.eu
Auslieferung türkischer Soldaten aufgeschoben: Das juristische Tauziehen um die acht türkischen Soldaten, die in Griechenland Asyl beantragt haben und deren Auslieferung Ankara fordert, geht weiter. Der höchste griechische Gerichtshof erklärte am Montag, er werde über die Auslieferung am 26. Januar entscheiden. Ursprünglich war mit einer Entscheidung an diesem Montag gerechnet worden. Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere waren Mitte Juli 2016 während des Putschversuchs in der Türkei per Hubschrauber nach Griechenland geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmaßlichen Putschisten.
nzz.ch
Metal-Band droht Todesstrafe im Iran: Nikan Siyanor Khosravi und Khosravi Arash Ilkhani sitzen bereits seit Mitte November hinter Gittern, dem Duo der Gruppe Confess droht im schlimmsten Fall die Todesstrafe. Mit ihrem letzten Album gerieten sie ins Visier der Religionswächter. Menschenrechtler befürchten, dass ihnen jetzt mindestens eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht. Schon andere Musiker sind für die „Verletzung des Glaubens“ verurteilt worden. Sollte ihnen auch eine „Verletzung des Propheten“ angelastet werden, könnte dies sogar ein Todesurteil nach sich ziehen. Musiker, die westliche Stilrichtungen einschlagen, bewegten sich auf einem Minenfeld, zitiert die „Daily Mail“ eine Mitarbeiterin von Human Rights Watch. Viele Künstler werden zensiert, sodass einige den Weg in den Untergrund wählten.
welt.de
ZITAT
“Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erfüllt mich mit sehr großer Besorgnis.
Sajad Sanjari war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Auch im Berufungsverfahren wurde sein Todesurteil aufrechterhalten. Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.”
Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, anlässlich der Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari.
auswaertiges-amt.de
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“Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland überwinden”, Fachkonferenz zum weltweiten „Nulltoleranztag”. 6. Februar, 14 bis 18 Uhr. Veranstaltungsort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Glinkastr. 24, 10117 Berlin. Veranstalter: TERRE DES FEMMES mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
frauenrechte.de
Menschenrechte in der Unternehmenspraxis: Orientierung und erste strategische Schritte. Markus Löning und Team
Workshop: Donnerstag, 16. Februar 2017, 9.00 – 17.30 Uhr, Berlin Kosten: 785 € (zzgl. MwSt.) – Die Versorgung mit Speisen und Getränken ist im Preis inbegriffen. Nach ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Anmeldung: Bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Position und Firma an stephanie.poppendoerfer@loening-berlin.de.
loening-berlin.de
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ZAHL DER WOCHE
3,6 Millionen Euro verdient ein Vorstandschef in Europa im Durchschnitt – doch die Unterschiede zwischen Ländern und Branchen sind enorm. So verdient ein britischer CEO fast dreimal so viel wie sein schwedischer Kollege. Deutsche Vorstandschefs liegen auf Platz drei und gehören so mit zu den Top-Verdienern in Europa.
manager-magazin.de
ZULETZT
AfD will Gelder für NS-Gedenkstätte streichen: Die baden-württembergische AfD schlägt in der Geschichtspolitik einen ähnlichen Kurs ein wie der thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke. Jörg Meuthen, Fraktionsvorsitzender im baden-württembergischen Landtag, verteidigte nicht nur Höckes Aussagen über das Berliner Holocaust-Mahnmal, seine Fraktion brachte im Haushaltsausschuss nun auch Anträge ein, in denen vorgeschlagen wird, die Fördergelder für die NS-Gedenkstätte Gurs in Frankreich zu streichen. Nach Gurs hatten die Nationalsozialisten jüdische Mitbürger aus dem badischen Landesteil deportiert, die Erinnerungsstätte wird jährlich mit 120 000 Euro gefördert.
faz.net